Bonusheft und Zahnärztliches
Kinderuntersuchungsheft
Bonusheft
Das Bonusheft wurde 1989 mit der Begrenzung der Kostenerstattung
beim Zahnersatz eingeführt.
Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich bei Patienten, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, um 20 %, wenn sie in den vergangenen fünf
Jahren (das laufende Jahr nicht mitgezählt) mindestens einmal zur
Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren und das Gebiss eine
regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Die Krankenkassen gewähren
einen um 30 % erhöhten Festzuschuss, wenn dies über die vergangenen
zehn Jahre nachgewiesen wird. Patienten vor Vollendung des 18.
Lebensjahres müssen zweimal jährlich an der Individualprophylaxe (IP)
teilgenommen haben.
Die Krankenkassen honorieren damit die Bereitschaft der Patienten,
durch regelmäßige Untersuchungen und gute Zahnpflege zur Vermeidung von teuren Sanierungen
beizutragen. Wenn Sie also beispielsweise einmal jährlich den Notdienst aufgesucht haben,
rechtfertigt dies keinen Eintrag im Bonusheft. Ihr Zahnarzt darf Ihnen lediglich die von Ihnen
wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eintragen.
Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung(en) in einem Jahr versäumt haben, verfallen bei der
Anrechnung alle davor stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen. Da Unterbrechungen bei der
Bezuschussung viel Geld kosten können, bieten wir unseren Patienten nach einer Untersuchung
grundsätzlich sofort den nächsten Termin an. Ebenso können Sie unseren Erinnerungsservice
(Recall) in Anspruch nehmen. So versäumen Sie in Zukunft keinen Termin.
Wenn Ihnen ein Stempel fehlt, Sie aber die Vorsorgeuntersuchung haben durchführen lassen, füllen
wir Ihnen das Bonusheft auch gerne nachträglich aus. Ebenso können wir Ihnen bei Verlust ein
neues Heft ausstellen.
Da das Bonusheft ein Überbleibsel aus vordigitaler Zeit ist, erbringen wir bei Heil- und
Kostenplänen den Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen durch einen Ausdruck unserer
Praxissoftware. Das ist natürlich nur möglich, wenn die erforderlichen Untersuchungen bei uns
stattgefunden haben.
Zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft
Die Zahngesundheit Ihres Kindes ist mitentscheidend für die allgemeine
Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Das Zahnärztliche
Kinderuntersuchungsheft leistet dabei einen wertvollen Beitrag, weil Sie
die Untersuchungen eintragen lassen können und so den Überblick
behalten. Sie können das Heft bei uns erhalten.
Bereits in der Schwangerschaft können Untersuchungen der Mutter das
Risiko mindern, dass karieserregende Bakterien später von der Mutter
auf das Kind übertragen werden. Eine Untersuchung zu Beginn und eine
Untersuchung zum Ende der Schwangerschaft, gegebenenfalls verbunden
mit einer Reinigung der Zähne, tragen dazu bei, Ihrem Kind einen guten
Start zu ermöglichen.
Bei Ihrem Kind untersuchen wir im Rahmen der Frühuntersuchungen (FU 1 bis 3), ob die
Milchzähne sich regulär einstellen, beraten Sie bei der Zahnpflege und Ernährung und beobachten
im Verlauf der folgenden Jahre die Entwicklung der Kiefer auf mögliche Fehlstellungen. Wir beraten
Sie bei der Fluoridprophylaxe und stimmen diese mit dem Kinderarzt ab.
Ab dem sechsten Lebensjahr kann Ihr Kind an der Individualprophylaxe (IP) teilnehmen. In
Ergänzung zur Gruppenprophylaxe, die in den Kindergärten stattfindet, liegt bei der
Individualprophylaxe der Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen, die sich am individuellen Bedarf
Ihres Kindes orientieren. Das beinhaltet die Entfernung von Belägen, ein individuelles
Mundhygienetraining und gegebenenfalls eine Fissurenversiegelung der bleibenden großen
Backenzähne (ein Verschluss der Rillen auf der Kaufläche mit einem feinfließenden Komposit zum
Schutz vor Karies). Die Individualprophylaxe sollte zweimal jährlich durchgeführt werden und wird
im Bonusheft bestätigt.
Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr fällt auch die Entscheidung, ob eine
kieferorthopädische Behandlung erforderlich bzw. sinnvoll ist.
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