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Bonusheft und Zahnärztliches

Kinderuntersuchungsheft

Bonusheft

Das Bonusheft wurde 1989 mit der Begrenzung der Kostenerstattung beim Zahnersatz eingeführt. Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, um 20 %, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren (das laufende Jahr nicht mitgezählt) mindestens einmal zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren und das Gebiss eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Die Krankenkassen gewähren einen um 30 % erhöhten Festzuschuss, wenn dies über die vergangenen zehn Jahre nachgewiesen wird. Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zweimal jährlich an der Individualprophylaxe (IP) teilgenommen haben. Die Krankenkassen honorieren damit die Bereitschaft der Patienten, durch regelmäßige Untersuchungen und gute Zahnpflege zur Vermeidung von teuren Sanierungen beizutragen. Wenn Sie also beispielsweise einmal jährlich den Notdienst aufgesucht haben, rechtfertigt dies keinen Eintrag im Bonusheft. Ihr Zahnarzt darf Ihnen lediglich die von Ihnen wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eintragen. Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung(en) in einem Jahr versäumt haben, verfallen bei der Anrechnung alle davor stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen. Da Unterbrechungen bei der Bezuschussung viel Geld kosten können, bieten wir unseren Patienten nach einer Untersuchung grundsätzlich sofort den nächsten Termin an. Ebenso können Sie unseren Erinnerungsservice (Recall) in Anspruch nehmen. So versäumen Sie in Zukunft keinen Termin. Wenn Ihnen ein Stempel fehlt, Sie aber die Vorsorgeuntersuchung haben durchführen lassen, füllen wir Ihnen das Bonusheft auch gerne nachträglich aus. Ebenso können wir Ihnen bei Verlust ein neues Heft ausstellen. Da das Bonusheft ein Überbleibsel aus vordigitaler Zeit ist, erbringen wir bei Heil- und Kostenplänen den Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen durch einen Ausdruck unserer Praxissoftware. Das ist natürlich nur möglich, wenn die erforderlichen Untersuchungen bei uns stattgefunden haben.

Zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft

Die Zahngesundheit Ihres Kindes ist mitentscheidend für die allgemeine Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft leistet dabei einen wertvollen Beitrag, weil Sie die Untersuchungen eintragen lassen können und so den Überblick behalten. Sie können das Heft bei uns erhalten. Bereits in der Schwangerschaft können Untersuchungen der Mutter das Risiko mindern, dass karieserregende Bakterien später von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Eine Untersuchung zu Beginn und eine Untersuchung zum Ende der Schwangerschaft, gegebenenfalls verbunden mit einer Reinigung der Zähne, tragen dazu bei, Ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen. Bei Ihrem Kind untersuchen wir im Rahmen der Frühuntersuchungen (FU 1 bis 3), ob die Milchzähne sich regulär einstellen, beraten Sie bei der Zahnpflege und Ernährung und beobachten im Verlauf der folgenden Jahre die Entwicklung der Kiefer auf mögliche Fehlstellungen. Wir beraten Sie bei der Fluoridprophylaxe und stimmen diese mit dem Kinderarzt ab. Ab dem sechsten Lebensjahr kann Ihr Kind an der Individualprophylaxe (IP) teilnehmen. In Ergänzung zur Gruppenprophylaxe, die in den Kindergärten stattfindet, liegt bei der Individualprophylaxe der Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen, die sich am individuellen Bedarf Ihres Kindes orientieren. Das beinhaltet die Entfernung von Belägen, ein individuelles Mundhygienetraining und gegebenenfalls eine Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne (ein Verschluss der Rillen auf der Kaufläche mit einem feinfließenden Komposit zum Schutz vor Karies). Die Individualprophylaxe sollte zweimal jährlich durchgeführt werden und wird im Bonusheft bestätigt. Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr fällt auch die Entscheidung, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich bzw. sinnvoll ist.
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Bonusheft

Das Bonusheft wurde 1989 mit der Begrenzung der Kostenerstattung beim Zahnersatz eingeführt. Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, um 20 %, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren (das laufende Jahr nicht mitgezählt) mindestens einmal zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren und das Gebiss eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Die Krankenkassen gewähren einen um 30 % erhöhten Festzuschuss, wenn dies über die vergangenen zehn Jahre nachgewiesen wird. Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zweimal jährlich an der Individualprophylaxe (IP) teilgenommen haben. Die Krankenkassen honorieren damit die Bereitschaft der Patienten, durch regelmäßige Untersuchungen und gute Zahnpflege zur Vermeidung von teuren Sanierungen beizutragen. Wenn Sie also beispielsweise einmal jährlich den Notdienst aufgesucht haben, rechtfertigt dies keinen Eintrag im Bonusheft. Ihr Zahnarzt darf Ihnen lediglich die von Ihnen wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eintragen. Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung(en) in einem Jahr versäumt haben, verfallen bei der Anrechnung alle davor stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen. Da Unterbrechungen bei der Bezuschussung viel Geld kosten können, bieten wir unseren Patienten nach einer Untersuchung grundsätzlich sofort den nächsten Termin an. Ebenso können Sie unseren Erinnerungsservice (Recall) in Anspruch nehmen. So versäumen Sie in Zukunft keinen Termin. Wenn Ihnen ein Stempel fehlt, Sie aber die Vorsorgeuntersuchung haben durchführen lassen, füllen wir Ihnen das Bonusheft auch gerne nachträglich aus. Ebenso können wir Ihnen bei Verlust ein neues Heft ausstellen. Da das Bonusheft ein Überbleibsel aus vordigitaler Zeit ist, erbringen wir bei Heil- und Kostenplänen den Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen durch einen Ausdruck unserer Praxissoftware. Das ist natürlich nur möglich, wenn die erforderlichen Untersuchungen bei uns stattgefunden haben.

Zahnärztliches

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Die Zahngesundheit Ihres Kindes ist mitentscheidend für die allgemeine Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft leistet dabei einen wertvollen Beitrag, weil Sie die Untersuchungen eintragen lassen können und so den Überblick behalten. Sie können das Heft bei uns erhalten. Bereits in der Schwangerschaft können Untersuchungen der Mutter das Risiko mindern, dass karieserregende Bakterien später von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Eine Untersuchung zu Beginn und eine Untersuchung zum Ende der Schwangerschaft, gegebenenfalls verbunden mit einer Reinigung der Zähne, tragen dazu bei, Ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen. Bei Ihrem Kind untersuchen wir im Rahmen der Frühuntersuchungen (FU 1 bis 3), ob die Milchzähne sich regulär einstellen, beraten Sie bei der Zahnpflege und Ernährung und beobachten im Verlauf der folgenden Jahre die Entwicklung der Kiefer auf mögliche Fehlstellungen. Wir beraten Sie bei der Fluoridprophylaxe und stimmen diese mit dem Kinderarzt ab. Ab dem sechsten Lebensjahr kann Ihr Kind an der Individualprophylaxe (IP) teilnehmen. In Ergänzung zur Gruppenprophylaxe, die in den Kindergärten stattfindet, liegt bei der Individualprophylaxe der Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen, die sich am individuellen Bedarf Ihres Kindes orientieren. Das beinhaltet die Entfernung von Belägen, ein individuelles Mundhygienetraining und gegebenenfalls eine Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne (ein Verschluss der Rillen auf der Kaufläche mit einem feinfließenden Komposit zum Schutz vor Karies). Die Individualprophylaxe sollte zweimal jährlich durchgeführt werden und wird im Bonusheft bestätigt. Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr fällt auch die Entscheidung, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich bzw. sinnvoll ist.
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Das Bonusheft wurde 1989 mit der Begrenzung der Kostenerstattung beim Zahnersatz eingeführt. Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, um 20 %, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren (das laufende Jahr nicht mitgezählt) mindestens einmal zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren und das Gebiss eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Die Krankenkassen gewähren einen um 30 % erhöhten Festzuschuss, wenn dies über die vergangenen zehn Jahre nachgewiesen wird. Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zweimal jährlich an der Individualprophylaxe (IP) teilgenommen haben. Die Krankenkassen honorieren damit die Bereitschaft der Patienten, durch regelmäßige Untersuchungen und gute Zahnpflege zur Vermeidung von teuren Sanierungen beizutragen. Wenn Sie also beispielsweise einmal jährlich den Notdienst aufgesucht haben, rechtfertigt dies keinen Eintrag im Bonusheft. Ihr Zahnarzt darf Ihnen lediglich die von Ihnen wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eintragen. Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung(en) in einem Jahr versäumt haben, verfallen bei der Anrechnung alle davor stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen. Da Unterbrechungen bei der Bezuschussung viel Geld kosten können, bieten wir unseren Patienten nach einer Untersuchung grundsätzlich sofort den nächsten Termin an. Ebenso können Sie unseren Erinnerungsservice (Recall) in Anspruch nehmen. So versäumen Sie in Zukunft keinen Termin. Wenn Ihnen ein Stempel fehlt, Sie aber die Vorsorgeuntersuchung haben durchführen lassen, füllen wir Ihnen das Bonusheft auch gerne nachträglich aus. Ebenso können wir Ihnen bei Verlust ein neues Heft ausstellen. Da das Bonusheft ein Überbleibsel aus vordigitaler Zeit ist, erbringen wir bei Heil- und Kostenplänen den Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen durch einen Ausdruck unserer Praxissoftware. Das ist natürlich nur möglich, wenn die erforderlichen Untersuchungen bei uns stattgefunden haben.

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Die Zahngesundheit Ihres Kindes ist mitentscheidend für die allgemeine Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft leistet dabei einen wertvollen Beitrag, weil Sie die Untersuchungen eintragen lassen können und so den Überblick behalten. Sie können das Heft bei uns erhalten. Bereits in der Schwangerschaft können Untersuchungen der Mutter das Risiko mindern, dass karieserregende Bakterien später von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Eine Untersuchung zu Beginn und eine Untersuchung zum Ende der Schwangerschaft, gegebenenfalls verbunden mit einer Reinigung der Zähne, tragen dazu bei, Ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen. Bei Ihrem Kind untersuchen wir im Rahmen der Frühuntersuchungen (FU 1 bis 3), ob die Milchzähne sich regulär einstellen, beraten Sie bei der Zahnpflege und Ernährung und beobachten im Verlauf der folgenden Jahre die Entwicklung der Kiefer auf mögliche Fehlstellungen. Wir beraten Sie bei der Fluoridprophylaxe und stimmen diese mit dem Kinderarzt ab. Ab dem sechsten Lebensjahr kann Ihr Kind an der Individualprophylaxe (IP) teilnehmen. In Ergänzung zur Gruppenprophylaxe, die in den Kindergärten stattfindet, liegt bei der Individualprophylaxe der Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen, die sich am individuellen Bedarf Ihres Kindes orientieren. Das beinhaltet die Entfernung von Belägen, ein individuelles Mundhygienetraining und gegebenenfalls eine Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne (ein Verschluss der Rillen auf der Kaufläche mit einem feinfließenden Komposit zum Schutz vor Karies). Die Individualprophylaxe sollte zweimal jährlich durchgeführt werden und wird im Bonusheft bestätigt. Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr fällt auch die Entscheidung, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich bzw. sinnvoll ist.
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Zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft

Die Zahngesundheit Ihres Kindes ist mitentscheidend für die allgemeine Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Das Zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft leistet dabei einen wertvollen Beitrag, weil Sie die Untersuchungen eintragen lassen können und so den Überblick behalten. Sie können das Heft bei uns erhalten. Bereits in der Schwangerschaft können Untersuchungen der Mutter das Risiko mindern, dass karieserregende Bakterien später von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Eine Untersuchung zu Beginn und eine Untersuchung zum Ende der Schwangerschaft, gegebenenfalls verbunden mit einer Reinigung der Zähne, tragen dazu bei, Ihrem Kind einen guten Start zu ermöglichen. Bei Ihrem Kind untersuchen wir im Rahmen der Frühuntersuchungen (FU 1 bis 3), ob die Milchzähne sich regulär einstellen, beraten Sie bei der Zahnpflege und Ernährung und beobachten im Verlauf der folgenden Jahre die Entwicklung der Kiefer auf mögliche Fehlstellungen. Wir beraten Sie bei der Fluoridprophylaxe und stimmen diese mit dem Kinderarzt ab. Ab dem sechsten Lebensjahr kann Ihr Kind an der Individualprophylaxe (IP) teilnehmen. In Ergänzung zur Gruppenprophylaxe, die in den Kindergärten stattfindet, liegt bei der Individualprophylaxe der Schwerpunkt auf Vorsorgemaßnahmen, die sich am individuellen Bedarf Ihres Kindes orientieren. Das beinhaltet die Entfernung von Belägen, ein individuelles Mundhygienetraining und gegebenenfalls eine Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne (ein Verschluss der Rillen auf der Kaufläche mit einem feinfließenden Komposit zum Schutz vor Karies). Die Individualprophylaxe sollte zweimal jährlich durchgeführt werden und wird im Bonusheft bestätigt. Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr fällt auch die Entscheidung, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich bzw. sinnvoll ist.
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