Leistungsspektrum
Prophylaxe
Prophylaxe umfasst alle Massnahmen, die dazu beitragen, dass Ihre Zähne gesund bleiben. Dafür
können Sie viel tun, und wir bieten Ihnen dabei unsere Unterstützung an.
Kinder haben Anspruch auf drei zahnärztliche Frühuntersuchungen (FU 1-3) und ab dem 6.
Lebensjahr auf die Individualprophylaxe (IP).
Erwachsene können ebenfalls von unserem Prophylaxeangebot profitieren. Dazu bieten wir Ihnen
neben unserer ausführlichen Beratung auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) an, die eine
dafür geschulte Mitarbeiterin (zahnärztliche Prophylaxeassistentin) durchführt.
Zahnerhaltung
Bei der Zahnerhaltung (Füllungstherapie) können wir kleinere Schäden an Ihren Zähnen
reparieren. Das sind meistens durch Kariesbefall aufgetretene Substanzverluste im Zahnschmelz
oder Zahndentin. Dabei wird das befallene Hartgewebe vorsichtig und gegebenenfalls unter
lokaler Betäubung entfernt und die fehlende Substanz durch ein Füllungsmaterial ersetzt. Auch
Schäden, die durch Unfälle entstanden sind, wie z. B. ein teilweise abgebrochener Frontzahn,
lassen sich häufig mit Füllungen reparieren.
Zur Zahnerhaltung gehören auch die Bereiche Endodontologie (Wurzelbehandlungen) und
Parodontologie (Erkrankungen des
Zahnhalteapparats).
Endodontologie
Wenn ein kariöser Defekt das Zahninnere erreicht hat, infizieren die Bakterien unweigerlich das
darin enthaltene Gewebe, die Pulpa („Zahnnerv“). Das befallene Gewebe muss dann mit speziellen
Instrumenten aus dem Hohlraum des Zahns entfernt werden, damit der Zahn erhalten werden
kann. Dieser besteht zum größten Teil aus röhrenartigen Gängen, die sich in den Wurzeln des
Zahnes befinden.
Daher wird diese Behandlung auch Wurzelbehandlung genannt.
Kinderbehandlung
Bringen Sie Ihre Kinder frühzeitig mit in unsere Praxis. In unserer Spielecke können sie sich
entspannen und ablenken, bevor wir Sie im Behandlungszimmer begrüßen. Im Rahmen der
Frühuntersuchungen lernen Ihre Kinder uns und unsere Praxis in einer zwanglosen Athmosphäre
kennen. Die ersten Blicke in den Mund können auch auf dem elterlichen Arm oder auf dem Schoß
stattfinden. So bauen wir allmählich Vertrauen auf und können eventuelle Besonderheiten bei der
Gebißentwicklung rechtzeitig erkennen. Ab dem sechsten Lebensjahr findet der erste Zahnwechsel
statt. Hier setzt die Individualprophylaxe ein, damit auch die neuen Zähne durch gut erlernte
Pflege gesund bleiben.
Kommt es doch einmal zu einem „Loch“, legen wir Wert auf eine schonende Behandlung. Wir
erklären und zeigen Ihrem Kind die erforderlichen Behandlungsschritte ganz genau vorab, so dass
keine Ängste entstehen und Überraschungen vermieden werden.
Zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr wird auch entschieden, ob eine
kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist.
Behandlung ängstlicher Patienten
Waren Sie jahrelang nicht mehr beim Zahnarzt? Empfinden Sie Scham, in einer Untersuchung zu
offenbaren, was „liegengeblieben“ ist? Haben Sie Angst vor einer endlosen und teuren
Behandlung?
Sprechen Sie mit uns. Wir werden Ihnen nichts vorhalten, sondern machen gemeinsam mit Ihnen
den Neuanfang. Das geht mit Geduld, Einfühlungsvermögen und einer Planung des
Behandlungsablaufs, die persönlich auf Sie zugeschnitten ist. Erwarten Sie von uns eine
behutsame Behandlung. Wir beginnen, soweit möglich, mit einfachen Aufgaben, so dass wir uns
kennenlernen. Dann lassen sich nach und nach auch größere Behandlungen realisieren. Eine
Behandlung in Narkose ist so fast nie erforderlich.
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten, die für Sie in Betracht
kommen. Dabei berücksichtigen wir natürlich Ihre Wünsche und beraten Sie ausführlich bezüglich
eventueller Kosten, auch in Hinblick auf Ihren persönlichen finanziellen Spielraum.
Prothetik
Wenn Zähne fehlen oder verloren gehen, sollten sie ersetzt werden, um eine dauerhaft
störungsfreie Funktion des Gebisses zu gewährleisten. Das beschreibt das Gebiet des
Zahnersatzes, der Prothetik.
Festsitzender Zahnersatz in Form von Brücken ist geeignet, Zahnlücken zu schließen. Dafür
werden die benachbarten Zähne für die Aufnahme von Kronen präpariert. Eine Brücke besteht aus
Brückengliedern, welche die fehlenden Zähne ersetzen, und mindestens zwei oder mehreren
Kronen, welche an den Pfeilerzähnen mit einem Zement befestigt werden und die Brücke tragen.
Eine Brücke ist dauerhaft verankert und vom Patienten nicht herausnehmbar.
Muss lediglich ein einzelner Zahn geschützt werden, weil er mit einer Füllung nicht zu erhalten ist,
so wird dieser mit einer Einzelkrone versorgt.
Wenn das Gebiet der zu ersetzenden Zähne zu gross für eine Brücke ist, oder die Zahnlücke nach
hinten offen ist, können die fehlenden Zähne mit einer teilprothetischen Versorgung ersetzt
werden. Eine Teilprothese ist vom Patienten herausnehmbar und wird von geeigneten
vorhandenen Zähnen getragen. Ein Teil der Kaubelastung wird aber auch vom unbezahnten Kiefer
übernommen. Die Verankerung an den Zähnen wird durch Klammern, Kronen mit unsichtbaren
Geschiebevorrichtungen oder Teleskopkronen (Doppelkronen) gewährleistet.
Wenn im Kiefer keine Zähne mehr vorhanden sind, werden die Zähne mit Totalprothesen ersetzt.
Diese liegen der Schleimhaut sehr eng und gleichmäßig an, so dass der Halt über eine Haftwirkung
zustande kommt.
Implantologie
Die Einführung der Implantate in die Zahnheilkunde eröffnet neue und bessere Möglichkeiten,
fehlende Zähne zu ersetzen.
Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel und wird, ähnlich einer Schraube, operativ fest im
Kieferknochen verankert. Im Implantat läßt sich wiederum ein Aufbau einschrauben, der
vergleichbar einem präparierten Zahn die Aufnahme einer Krone ermöglicht. Implantate aus
Reintitan haben sich gegenüber denen aus Keramik weitgehend durchgesetzt. Der Vorteil des
Titans besteht in einer höheren Bruchfestigkeit, wenngleich keramische Implantate seit Einführung
der hochfesten Zirkonkeramik erneut Verwendung finden. Hinsichtlich der Biokompatibilität ist
Titan ein wissenschaftlich durchgehend anerkannter Werkstoff.
Die Vorteile von Implantaten liegen in mehrfacher Hinsicht auf der Hand.
Anders als bei der klassischen Brückenprothetik kann auf die Präparation von Nachbarzähnen
verzichtet werden. Ersetzt werden nur die fehlenden Zähne, ohne dass dabei weitere Zähne in
Mitleidenschaft zu grzogen werden.
Bei Situationen, in denen mit konventioneller Prothetik Teilprothesen erforderlich würden, können
fehlende Zähne mit implantatgetragenen Brücken versorgt werden.
Selbst in einem zahnlosen Kiefer werden komfortablere Lösungen möglich. Entweder lässt sich
eine Prothese sicher an implantatgetragenen Halteelementen verankern, oder es werden sogar
festsitzende Brücken möglich, wenn die Zahl der möglichen Implantate dies zulässt.
Wir arbeiten mit erfahrenen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zusammen, um Ihnen die für Sie
geeignete Lösung anzubieten. Dabei erfolgt die Planung der Implantate in enger Abstimmung mit
den Kollegen, damit Implantation und prothetische Arbeit bestmöglich harmonieren.
Behandlung von Kiefergelenksbeschwerden
Bei der Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) kommt es zu Beschwerden im Kiefergelenk oder
in den Kaumuskeln.
Dabei kann es zu unterschiedlichen Symptomen kommen, die nicht immer gleich mit dem
Kiefergelenk in Zusammenhang gebracht werden.
Typische Symptome können sein:
•
Schmerzen der Kaumuskeln oder des Kiefergelenks
•
Verspannte Muskeln im Bereich des Nackens oder Rückens
•
Knackende oder knirschende Geräusche im Kiefergelenk
•
Eingeschränkte Mundöffnung
•
Kopfschmerzen
•
Tinnitus (Ohrgeräusche)
•
Zähneknirschen
Das Kiefergelenk ist zwar ein paariges Gelenk, welches beidseits den Unterkiefer mit der
Schädelunterseite verbindet, dennoch treten die Beschwerden der Patienten sehr häufig nur
einseitig auf.
Die Therapie erfolgt in der Regel durch das Tragen einer Aufbißschiene. Diese wird für den Ober-
oder den Unterkiefer angefertigt und vom Patienten normalerweise nachts getragen. Die Schiene
korrigiert den falschen Biss und übt über die leichte Sperrung eine relaxierende Wirkung auf den
Kauapparat aus. Zudem schützt sie bei knirschenden Patienten die Zahnhartsubstanz.
Eine Korrektur der Bisslage durch aufwändigen Zahnersatz ist nach unserer Erfahrung nicht
immer zwingend erforderlich. Es kann aber dennoch im Einzelfall sinnvoll sein, insbesondere wenn
die Bisshöhe durch fortgeschrittenen Verlust an Zahnhartsubstanz stark vermindert ist. Der Mund
geht beim Schließen der Zähne „weiter zu“ als im Normalfall, was das Gelenk immer weiter
belastet. Stark abgeriebene Zähne sollten zudem schon zu ihrem eigenen Schutz überkront
werden. Bei einer prothetischen Korrektur der Bisshöhe gibt es keine „halben Sachen“. Eine
zeitliche Aufteilung ist nur bei getrennter Versorgung von Ober- und Unterkiefer möglich.
In bestimmten Fällen kann auch eine Kiefergelenksbehandlung durch einen speziell geschulten
Physiotherapeuten eine sinnvolle Ergänzung zur Schienentherapie darstellen. Diese Behandlung
wird vom Zahnarzt verschrieben.
Die Schienentherapie ist eine Kassenleistung, bei der normalerweise keine Kosten für den
Patienten entstehen. Eine komplizierte Vermessung der Lagebeziehung der Kiefer zueinander
kann in Einzelfällen sinnvoll sein. Dabei werden die Bewegungen des Kiefergelenks
dreidimensional erfaßt und die Schiene dementsprechend in ihrer Aufbißstruktur programmiert.
Diese sogenannte Funktionsanalyse ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Apropos: Auch Kinder knirschen manchmal mit den Zähnen. Während des Zahnwechsels
unterstützt diese Aktivität die funktionelle Einordnung der neuen Zähne.
Kosmetische Zahnaufhellung (Bleaching)
Nicht alle Menschen sind mit hellen Zähnen gesegnet. Die natürliche Zahnfarbe unterscheidet sich
genetisch bedingt. Mit zunehmendem Lebensalter werden die Zähne dunkler, weil das
farbgebende Dentin (Zahnbein), welches sich hinter dem transparenten Schmelzmantel befindet,
fast lebenslang weiter gebildet und damit stärker wird. Auch können sich Verfärbungen von der
Oberfläche her einlagern.
Beim Bleaching wird auf die Schmelzoberfläche der Zähne ein Wasserstoffperoxid-Gel
aufgebracht, welches den Zahnschmelz durchdringt und durch Oxidation die Farbe des Dentins
aufhellt. Zähne, die nach einer Wurzelbehandlung dunkler geworden sind, können durch
vorübergehendes Einbringen eines entsprechenden Gels in das Zahninnere aufgehellt werden
(Endobleaching oder internes Bleaching).
Beim externen Bleaching wird das Gel entweder nach sorgfältiger Isolierung des angrenzenden
Zahnfleischs in hoher Konzentration direkt aufgetragen und wirkt unter Aufsicht ein (In-office-
Bleaching). Dies geschieht in der Praxis.
Oder Sie können das Bleachinggel zuhause mit passgenauen Schienen selbst wiederholt
anwenden (Home-Bleaching). Diese Schienen verfügen über ein Reservoir für das Gel und werden
von unserem Zahntechniker individuell für Sie hergestellt. Wenn das Gebiss über die Jahre keine
nennenswerten Veränderungen erfährt, können Sie, falls gewünscht, mit den vorhandenen
Schienen erneut bleachen. Aufbißschienen sind hierfür übrigens nicht geeignet, weil sie keinen
Platz für das Bleachinggel bieten.
Die Zahnaufhellung wird als kosmetische Leistung nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Wir beraten Sie gerne, welches Verfahren für Sie in Frage kommt.
Parodontitisbehandlung
Bei Erkrankungen des Zahnhalteapparates kann sich aus einer bakteriellen Entzündung des
randständigen Zahnfleischs (Gingivitis)
eine weitreichendere Parodontitis entwickeln. Dabei kommt es, vom Patienten meistens
unbemerkt, zu einem Abbau der
Gewebe, die den Zahn stützen. Dies bedeutet im wesentlichen den Verlust des zahntragenden
Kieferknochens, der bei Entstehung
sogenannter Zahnfleisch- oder Knochentaschen unbehandelt bis zum Verlust des erkrankten
Zahns durch Lockerung fortschreitet.
Durch regelmässige Vorsorgeuntersuchungen, bei denen wir auch den Parodontalen Screening
Indes (PSI) erheben, läßt sich eine Parodontitis erkennen und entsprechend behandeln.
Unser
Behandlungsangebot